Seehunde Nordsee

Seehunde Nordsee
Seehunde Nordsee
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Seehunde gehören für Nordsee-Urlauber zum Wattenmeer wie Wattwürmer, Muscheln und Krabben. Regelmäßig starten Schiffstouren oder geführte Wattwanderungen zu den Seehundbänken. Feriengäste sollten sich dabei stets fachkundigem Personal anschließen, damit die scheuen Meeressäuger nicht gestört werden oder im schlimmsten Fall aus Panik flüchten. An der deutschen Nordseeküste gibt es zwei Seehundstationen, in Friedrichskoog und Norden-Norddeich, die auch als beliebte Ausflugsziele fungieren. In den Seehundstationen können sich Feriengäste über das Leben der Robben und Seehunde in der Nordsee informieren. Vor allem aber dienen die Stationen der Aufzucht kleiner Heuler, die von ihren Müttern getrennt wurden (Ferienhaus Friedrichskoog, Ferienwohnung Norddeich).

(Tönning) Die Nationalparkverwaltung Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer teilt die Kritik an der Ausbildung der so genannten Seehundjäger und die angeblich unzureichende Zahl der von der Seehundstation Friedrichskoog aufgenommenen Tiere nicht. Diese Vorwürfe werden schon seit Jahren immer wieder von einigen Tierschützern erhoben. Sie sind aus Sicht der Nationalparkverwaltung unbegründet.

Seehundjäger sind besonders gut ausgebildet, da sie als Jagdschutzbeauftragte an zusätzlichen Seminaren teilnehmen müssen. Sie werden darüber hinaus regelmäßig in Arbeitskreisen mit Wissenschaftlern und Veterinären theoretisch fortgebildet und erhalten praktischen Anschauungsunterricht bei der Sektion von Meeressäugern. Wenn sie vor Ort keine sichere Diagnose stellen können, sind sie gehalten, das Tier einem Veterinär zuzuleiten, in der Regel dem Stationstierarzt in Friedrichskoog.

Genauso professionell arbeitet das Personal der Seehundstation. Dort wurden im Laufe der Zeit wegen des wachsenden Seehundbestandes immer mehr Heuler aufgenommen. Im Jahr 1990 nach dem Seehundsterben und einem dadurch reduzierten Bestand waren es erst zwölf Tiere, 2000 bereits 28 Tiere, 2005 dann schon 55 und 2009 sogar 88 Tiere. Diese Zahlen widerlegen deutlich den Vorwurf, dass es bei der Station einen Aufnahmestopp gebe. Jedes von den Seehundjägern angelieferte Tier durchläuft eine tierärztliche Eingangsuntersuchung. Nur deren Ergebnis ist Grundlage der Entscheidung, ob ein Tier eingeschläfert werden muss oder aufgezogen wird.

Fazit der Nationalparkverwaltung: Das vom Land Schleswig-Holstein aufgebaute System zum Heulerschutz hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten sehr gut bewährt. Die Seehundjäger und die Seehundstation Friedrichskoog leisten sachkundige Arbeit. Dies stellt sicher, dass alle gefundenen Heuler, die überlebensfähig sind, dort auch aufgenommen werden. Die meisten von ihnen können nach einiger Zeit fit und gut genährt wieder in die Freiheit entlassen werden.

Hintergrund: Jeden Sommer werden an der schleswig-holsteinischen Nordseeküste Heuler am Strand gefunden. Heuler sind junge Seehunde, die noch nicht abgestillt sind, sich in dieser Lebensphase entsprechend noch nicht allein ernähren können und mit kläglich klingendem Ruf nach ihrer Mutter suchen. In vielen Fällen haben sie ihre Mutter im Sturm oder durch andere Ereignisse verloren. In manchen Fällen ist das Muttertier aber nur für einige Zeit auf Jagd gegangen und holt ihr Junges später wieder ab. Heuler, die überlebensfähig sind, werden in der Seehundstation Friedrichskoog aufgezogen und später wieder ausgewildert.

Der Seehundbestand ist seit dem letzten Seehundsterben im Jahr 2002 zügig gewachsen und hatte bei den letzten Zählungen im Sommer 2009 ein bisheriges Rekordniveau erreicht. Im schleswig-holsteinischen Wattenmeer wurden bei fünf Zählungen vom Flugzeug aus maximal 8.415 Seehunde auf den Sandbänken gezählt, darunter 2.263 Neugeborene. Der tatsächliche Bestand und die tatsächlichen Jungtierzahlen dürften noch um etwa ein Drittel höher liegen: ein Teil der Alttiere ist im Meer unterwegs und entgeht dadurch den Zählungen, während von den Neugeborenen einige schon vor der Zählung verstorben sind oder erst nach der Zählung geboren werden.

Von den geschätzten 3000 Neugeborenen pro Jahr überleben natürlich nicht alle. Die Jugendsterblichkeit liegt bei 30 bis 35 Prozent. Bei manchen Tieren funktioniert der Verdauungstrakt nicht richtig, manche haben genetische Defekte, manche werden von ihrer Mutter nicht angenommen, manche leiden unter bakteriellen Infekten, und einige werden von ihrer Mutter getrennt, z.B. durch Sommerstürme oder Störungen. Zwischen 100 und 200 Heuler werden von Menschen an den Stränden lebend gefunden.

Eine Richtlinie des Landes (Richtlinie zur Behandlung von erkrankt, geschwächt oder verlassen aufgefundenen Robben 1996/1997) formuliert einige Grundsätze zum Heulerschutz und regelt den praktischen Umgang mit diesen Tieren. Sie orientiert sich an einer gemeinsamen Deklaration der Länder Dänemark, Niederlande und Deutschland (Leeuwaarden 1994) und wurde in Schleswig-Holstein auch mit den Tierschutzverbänden, dem Tierschutzbeirat und den Jagd- und Naturschutzverbänden abgestimmt.

Die Richtlinie stellt fest, dass eine Aufzucht zum Erhalt der Population nicht notwendig ist und dass mit der Aufzucht bestimmte Risiken verbunden sind. Dazu zählt vor allem das Aushebeln der natürlichen Selektion, das langfristig zu einer Schwächung der Wildpopulation führen kann (Verschlechterung des Allgemeinzustandes und der Widerstandskraft). Daher sollte die Entnahme von Robben aus der Natur auf möglichst geringem Niveau stattfinden und der Schwerpunkt darauf liegen, den Seehunden im Nationalpark Wattenmeer optimale Lebensbedingungen zu bieten.

Die praktische Vorgehensweise beim Fund einer Robbe regelt die Richtlinie wie folgt: Wenn sich das gefundene Tier in der Abstillung befindet und gesund ist, kann es in der Natur verbleiben. Wenn es noch nicht abgestillt und überlebensfähig ist, wird es zur Seehundstation geschickt. Vorher muss - je nach Fundort - geprüft werden, ob wirklich kein Muttertier in der Nähe ist. Wenn das Tier schwerkrank oder so geschwächt ist, dass ein Transport auch aus Tierschutzgründen unverantwortlich wäre, soll es von seinem Leiden durch eine sachkundige Person erlöst werden.

Weil Seehunde als Wild mit ganzjähriger Schonzeit gelten, unterliegen sie dem Jagdrecht. Die Richtlinie benennt daher Seehundjäger als zuständig für die Entscheidung, was mit einer gefundenen Robbe vor Ort passieren soll. Seehundjäger arbeiten ehrenamtlich und leisten jährlich insgesamt weit über 1.000 Einsätze.

Text: Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein
 

Datum: 08.01.2010

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