Nordsee-Urlaub mit Hund

Nordsee-Urlaub mit Hund
Nordsee-Urlaub mit Hund
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Feriengäste, die ihren Urlaub an der Nordsee gemeinsam mit ihrem Hund verbringen, wissen die Vorzüge der Nordküste zu schätzen. Vor allem die Möglichkeit, lange Spaziergänge am Strand, auf dem Deich oder im weiten Marschland zu unternehmen und dem Hund damit Bewegung und neue (Duft)Eindrücke zu bieten, sind im Nordsee-Urlaub besonders gefragt. trotz aller Freiheiten für den Vierbeiner sollten Feriengäste das Anleingebot beachten, das nahezu überall im Küstenbereich der Nordsee gilt. Weitere Informationen und Hintergründe zum Leinenzwang im Anschluss vom Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (Urlaub Nordsee Schleswig-Holstein).

(Husum) Frühling, schönes Wetter, ein Spaziergang auf dem Deich, in den Salzwiesen und am Strand – da können Hunde übermütig werden, wenn sie nicht angeleint sind. Deshalb weist der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN-SH) darauf hin, dass Hunde gemäß Nationalparkgesetz im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und gemäß Landeswassergesetz auf allen Deichen und Vorländern zu allen Jahreszeiten angeleint werden müssen. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.

Egal ob große oder kleine Hunde, sie verscheuchen Rastvögel, stören Brutvögel auf ihren Nestern und greifen manchmal sogar junge Seehunde an, die am Strand liegen. Jedes Jahr verenden auch mehrere Schafe auf Deichen und in den Vorländern. Die Jahresberichte von Wasserbauwerkern und Mitarbeitern von Naturschutzverbänden, von Rangern und ehrenamtlichen Nationalparkwarten belegen viele solcher Verstöße. Und sie belegen leider auch, dass uneinsichtige Hundehalter oft nicht zur Rücksichtnahme zu bewegen sind. Deshalb bittet der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz alle Hundehalter, das Anleingesetz zu beachten und bittet Spaziergänger und Wattwanderer, Hundehalter bei Verstößen auf ein tierschutzgerechtes Verhalten hinzuweisen.

Von Hunden darf keine Gefahr ausgehen. „Wildtiere im Nationalpark Wattenmeer und Schafe auf den Deichen können sich nicht selbst schützen, wir müssen hier Verantwortung übernehmen“, erklärt Dr. Johannes Oelerich, der Direktor des Landesbetriebes. Millionen Vögel zum Beispiel nutzen das Wattenmeer jedes Jahr, um hier zu rasten, zu brüten oder zu mausern. Viele Arten sind in ihrem Bestand gefährdet. Um ihnen zu helfen, sollten Brut- und Rastgebiete nicht betreten werden und Hunde angeleint werden. Denn Vögel sehen in jedem Hund einen Feind und versuchen zu flüchten. Das kostet Energie. Die von Hunden verscheuchten Vögel verlieren Fettreserven, sie können ihre Jungen nicht gegen Nesträuber schützen oder ihre Gelege kühlen aus.

Ein Faltblatt mit Informationen über Hunde auf den Deichen und im Nationalpark ist erhältlich bei der Nationalparkverwaltung in Tönning, Tel. 04861 96 200, E-Mail: nationalpark@lkn.landsh.de .

Text: Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein

Datum: 31.05.2011

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