(Essen) „Bettensteuer“, City-Tax oder Kulturförderabgabe – Touristen sollen schon jetzt in einigen deutschen Städten die Abwendung des drohenden Haushaltskollapses finanzieren. Weitere Städte erwägen die Einführung einer Tourismusabgabe – darunter Berlin, Hamburg und Darmstadt. Allerdings steht dieses Finanzierungsmodell auf juristisch wackeligen Beinen. Der Deutsche Tourismusverband e.V. (DTV) sprach sich heute auf dem Deutschen Tourismustag in Essen gegen eine solche Abgabe aus, sollte sie nicht ausschließlich der Tourismusförderung zugute kommen. „Bei der gegenwärtigen Diskussion um die Einführung einer City-Tax oder einer ähnlichen Abgabe wird eine Gegenleistung für den Tourismus völlig übergangen“, sagte DTV-Präsident Reinhard Meyer. „Stattdessen sollen die Gäste mit in die Verbesserung der kommunalen Haushaltslage einbezogen werden – ein fatales Zeichen.“ (Nordsee Hotels)
Die deutsche Tourismusbranche zeigt sich aufgrund dieser politischen Entscheidungen irritiert. „Zu Jahresanfang köderte die Bundesregierung die Branche noch mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz mit der Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes bei Hotelübernachtungen, jetzt planen die Kommunen, sich das Geld über die „Bettensteuer“ zurück zu holen“, so Meyer weiter. Eine einheitliche Linie sei nicht zu erkennen, aber zwingend erforderlich.
„Bettensteuer“ juristisch schwer umsetzbar
Wie heikel die Einführung einer Tourismusabgabe ist, zeigen die aktuellen Entscheidungen. So ist zuletzt München mit der Einführung der „Bettensteuer“ vor der Regierung Oberbayerns gescheitert. In Hamburg offenbart ein Gutachten die Verfassungswidrigkeit der geplanten Abgabe. Nach einem ähnlich ausfallenden Gutachten des Städtetages Baden-Württemberg haben auch Kommunen wie Ulm, Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart ihre Bemühungen zur Einführung der Kulturtaxe wieder eingestellt. Der Berliner Senat diskutiert die Einführung einer City-Tax bereits im zweiten Anlauf, nachdem sie 1995 vor den Gerichten schon einmal gescheitert war.
Selbst in Köln, dem Vorreiter in Sachen „Bettensteuer“, ist man sich unsicher, ob die Bettensteuer vor Gericht Bestand haben wird. Daher unterstützt die Stadt Köln die Klage eines Kölner Hoteliers, um juristische Gewissheit zu bekommen. Vorsichtshalber hat die Stadt die zusätzlichen Steuereinnahmen noch nicht in ihren Haushalt einkalkuliert.
DTV stellt sich Anforderungen an neue Finanzierungsmodelle
In Essen wies Meyer auch darauf hin, dass der DTV und seine Mitglieder Handlungsempfehlungen für Finanzierungsmodelle im Tourismus erarbeiten würden. Oberstes Gebot seien hier gerechte und für alle geltende Richtlinien mit nachprüfbaren Regeln zur Erhebung und Verwendung der Zusatzeinnahmen. Deshalb hat der DTV drei Forderungen an die Einführung einer City-Tax formuliert.
Eine faire City-Tax muss nach Vorstellungen des Verbandes zweckgebunden sein und ausschließlich dem Tourismus zugute kommen. Das kann in Form von Reinvestitionen in die touristische Infrastruktur sowie ins Marketing oder in den Ausbau des kulturellen Angebots erfolgen. „Die Zweckgebundenheit muss zuverlässig nachprüfbar und darf keine pro Forma-Bestimmung sein“, forderte Meyer. Weiterhin spricht sich der Dachverband des Deutschlandtourismus dafür aus, den Tagestourismus in Finanzierungskonzepte mit einzubeziehen. Alle Anbieter touristischer Leistungen sollten zur Finanzierung des Tourismus beitragen. Darüber hinaus sollten diese Möglichkeiten nicht nur prädikatisierten Orten offenstehen.
Nur wenn diese Forderungen erfüllt sind, kann sich der DTV die Einführung einer Tourismusabgabe vorstellen. „Keinesfalls darf die Hotellerie jedoch für die Mehrwertsteuersenkung mit der „Bettensteuer“ bestraft und als Finanzier für die kommunale Haushaltssanierung herangezogen werden“, appellierte Meyer abschließend.
Text: Deutscher Tourismusverband e.V.
Datum: 01.12.2010
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