Der Strand des Nordseeheilbads St. Peter-Ording ist einer der breitesten an der gesamten Nordseeküste und liegt als einziger an der Küste Schleswig-Holsteins innerhalb des Nationalparks Wattenmeer. Die bisher bestehende Sonderregelung für die Nutzung wurde jetzt erneuert.
Am 31. Oktober 2020 liefen die bisherigen Regelungen für die Strandnutzung in St. Peter-Ording aus. Aber die Verantwortlichen haben rechtzeitig vorgesorgt: Ein neuer „Bescheid zur Sondernutzung des Meeresstrandes“ wurde erarbeitet, mit allen Beteiligten abgestimmt – und bei einem Treffen am 29. Oktober vor Ort vom Leiter der Nationalparkverwaltung Michael Kruse an Bürgermeister Rainer Balsmeier übergeben.
„Interessenausgleich“ ist das zentrale Stichwort für das Papier, das die Nutzung der weiten Sandstrände in dem Nordseeheilbad regelt. Sowohl das Nationalparkgesetz als auch das Landesnaturschutzgesetz schließen dort Nutzungen wie das Befahren mit Autos, das Parken oder auch Bohlenwege für Fahrräder aus, daher braucht es entsprechende Sonderregelungen.
Bereits im November 2018 war der ursprünglich 1999 geschlossene Vertrag dazu um weitere 20 Jahre verlängert worden, per Unterschrift durch den schleswig-holsteinischen Umweltminister Jan Philipp Albrecht und Bürgermeister Balsmeier. Der jetzige Bescheid setzt diese Rahmenvereinbarung konkret um, unter anderem auch zu den neu eingerichteten beiden Hundefreilaufflächen.
Alle Beteiligten bewerten den gefundenen Kompromiss als positives Signal für die Kooperation zwischen dem Land und der Nationalpark-Partnergemeinde St. Peter-Ording. „Er ist zudem ein Bekenntnis zum nachhaltigen Tourismus und Zeichen dafür, dass Naturschutz und Tourismus sehr wohl zusammengehen können“, sagt der Leiter der Nationalparkverwaltung Michael Kruse.
LKN Schleswig-Holstein / nordlicht verlag
Foto: © Jeß / LKN.SH
Datum: 30.10.2020
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